Krankenversicherung

Ihr Wunsch nach bester medizinischer Behandlung

Lieber Besucher, wenn Sie

  • von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung wechseln möchten
  • eine Unterstützung bei der Auswahl einer für Sie geeigneten Krankenversicherung suchen oder
  • eine Analyse Ihrer bestehenden privaten Krankenversicherung wünschen,

dann sind Sie hier richtig.

Falls Sie schon wissen, dass Sie eine Beratung wünschen, können Sie gern zur Kontaktaufnahme nachfolgenden Button verwenden:

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Die Ausgangssituation

Mehr als 50 private Krankenversicherer mit mehreren Tausend Tarifen werben täglich um die Gunst neuer Kunden. Und ständig kommen neue Tarife hinzu, die versprechen noch besser zu sein als die alten.

Glaubt man den Werbeaussagen in den Hochglanzprospekten, dann müsste es möglich sein, sich schon für 119 Euro im Monat privat kranken zu versichern, um alle Vorzüge als Privatpatient nutzten zu können.

Alles soll mitversichert sein: Chefarztbehandlung, ambulante und stationäre Behandlung auf höchstem Niveau, freie Wahl des Krankenhauses, beste medizinische Versorgung beim Zahnarzt und natürlich die gern gewünschte Heilpraktikerbehandlung. Hinzu kommen noch garantierte Beitragsrückerstattungen von drei Monatsbeiträgen. Es scheint auf den ersten Blick, an Nichts zu fehlen.

Doch stimmt das?

Dass dieser Top-Versicherungsschutz für diesen Beitrag nicht möglich ist, dürfte jedem rational denkenden Menschen einleuchten. Es ist schlichtweg für einen Versicherer betriebswirtschaftlich unmöglich, Top-Leistungen bei ständig steigenden Gesundheitskosten infolge des medizinischen Fortschritts zu Tiefstprämien zu erbringen.

Wie löst der Versicherer dieses Problem für sich?

Ganz einfach: Vieles von dem, was er in den bunten Hochglanzbroschüren als besondere Leistungen herausgestellt, schließt er einfach durch Vertrags- und Tarifbestimmungen wieder aus, beschränkt oder begrenzt es.

Das Problem für den Kunden

Er vertraut den bunten Werbekampagnen und weiß oft nicht, wie weit sein Versicherungsschutz wirklich reicht. Seine Krankenversicherung ist für ihn eine Art Blackbox, deren Inhalt er nicht kennt.

Trügerische Sicherheit für den Versicherungskunden

Und dies ist die große Gefahr für den Versicherungskunden: er lässt sich durch diese "Lock-Angebote" verleiten, versichert sich beim vermeintlich preiswertesten Anbieter und glaubt, er hätte nun den Status eines Privatversicherten.

Tatsächlich hat er jedoch einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, der nicht einmal dem ohnehin knapp bemessenen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Privater Krankenversicherungsschutz kann unterhalb des Niveaus der gesetzlichen Krankenversicherung liegen
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung keinen gesetzlich festgelegten Leistungsrahmen.

Für den versicherten Leistungsumfang gelten stets die in den Versicherungs- und Tarifbedingungen zugrundeliegenden Vereinbarungen und diese können bei so genannten Einsteigertarifen sogar unterhalb des Niveaus eines gesetzlich Krankenversicherten liegen.

Privat-Krankenversicherte nehmen ihre private Krankenversicherung trotz erheblicher Lücken als qualitativ hochwertige Versorgung wahr ...
... und das unabhängig vom tatsächlich gezahlten Beitrag und den real versicherten Leistungen. Dies führt im Leistungsfall zu bösen Überraschungen, wenn sich dann der private Krankenversicherungsschutz als lückenhaft und mit hohen Restkosten belastet herausstellt.

Oft erfahren Versicherte erst im Falle einer schweren Erkrankung oder bei lang andauernden chronischen Erkrankungen, wie lückenhaft sie wirklich versichert sind

Dass ihr Versicherungsschutz lückenhaft ist und nicht einmal die wesentlichen Kernleistungen versichert sind, erfahren viele Versicherte erst, wenn Sie schwer erkranken oder an einer lang andauernden chronischen Erkrankung leiden. Und hier erfahren die Versicherten dann zum ersten Mal, dass ihr Versicherer ihnen diverse hohe Arztrechnungen nicht bezahlt, obwohl sie sich gerade vor besonders hohen Krankheitskosten schützen wollten.

Im Leistungsfall gelten ausschließlich die Versicherungs- und Tarifbedingungen
Jetzt, im Krankheitsfall,  kommt es einzig und allein auf die Versicherungs- und Tarifbedingungen an. Nur diese sind rechtsverbindlich und für den Versicherten ein einklagbarer Rechtsanspruch. Wer sich vorher auf Werbeaussagen verlassen hat, wird spätestens jetzt mit der Wirklichkeit konfrontiert.

Von Kulanzleistungen der Gesellschaft, von denen Ihr Versicherungsvertreter so schwärmte und von den schlagkräftigen Werbeaussagen in den Broschüren ist jetzt keine Rede mehr. Es zählen jetzt nur noch Fakten, Fakten, Bedingungen und Bedingungen.

Leider kann in dieser Situation der Kranke weder seinen Versicherungsschutz aufstocken noch den Versicherer wechseln, da seine Vorerkrankungen zu einer Ablehnung seines Antrages führen würden.

Nicht selten gesellen sich nun zu den schweren gesundheitlichen Problemen des Kranken noch gravierende finanzielle Probleme.

Beispiel: Ein angestellter Internist erleidet mit 47 Jahren einen Schlaganfall, der eine halbseitige Lähmung und einen längeren Krankenhausaufenthalt mit anschließender Reha nach sich zieht. Für den stationären Krankenhausaufenthalt stellt ihm das Krankenhaus 36.000 Euro in Rechnung, von dem der Versicherer nur 23.000 Euro übernimmt, da der abgeschlossene Krankenversicherungstarif nur eine Erstattung bis zum Regelhöchstsatz der Gebührenverordnung (2,3-facher Satz) vorsehen, die behandelnden Ärzte aber bis zum zulässigen Höchstsatz (3,5-facher Satz) liquidiert haben. 13.000 Euro trägt unser Internist selbst.

Zudem entstehen ihm Aufwendungen für Logopädie, da er wieder sprechen lernen muss und für Ergotherapie, da er lernen muss,sich trotz seiner Behinderung fortzubewegen. Die Kosten für die sich anschließende Reha belaufen sich auf insgeamt knapp 60.000 Euro. Für eine notwendige Psychotherapie kommen nochmals 8.000 Euro hinzu. Beide Leistungen sind vom Versicherungsschutz nicht erfasst.

Gerade diese existenzbedrohenden Elementar-Leistungen wie Sie regelmäßig von Patienten bei einer schweren Erkrankung wie einem Schlaganfall, Krebs oder Herzinfarkt dringend benötig werden, waren in dem vermeintlichen "Billigangebot" nicht versichert.

Die Absicherung von Logopädie, Ergotherapie, Reha, Psychotherapie, Hilfsmitteln und Heilmitteln ist bei einer privaten Krankenversicherung Pflicht
Achten Sie darauf, dass Sie einen Krankenversicherungsschutz wählen, der auch bei Logopädie, Ergotherapie, Psychotherapie, Hilfsmitteln und Heilmitteln ausreichend hohe Leistungen vorsieht. Diese Leistungen stellen sehr wichtige Kernleistungen einer privaten Krankenversicherung dar.

Die Absicherung von Word-Case-Risiken sollte die Kernleistung einer privaten Krankenversicherung sein
Die Absicherung von Word-Case-Risiken bei schweren Erkrankungen und lang andauernden chronischen Erkrankungen ist die mit Abstand wichtigste Kernleistung einer Krankenversicherung!

Sie müssen Ihre Anforderungen an eine private Krankenversicherung genau definieren, bevor Sie sich versichern

Nur wenn Sie wissen, welche Leistungsmerkmale eine private Krankenversicherung erfüllen soll, können Sie sich bedarfsgerecht versichern. Für einen Versicherungslaien ist es oft schwierig sich durch das Dickicht der Versicherungsbedingungen und Tarifbedingungen zu wühlen, da dies versicherungsrechtliche Kenntnisse erfordert.

In vielen Fällen wird es hilfreich für Sie sein, wenn Sie sich von einem erfahrenen Versicherungsmakler beraten lassen, der darauf achtet, dass existenzielle Risiken tatsächlich auch im Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Zudem hat er die Aufgabe, mit Ihnen im Vorfeld zu klären, wie Sie im Falle einer Krankheit medizinisch behandelt werden möchten, welche Leistungen für Sie wichtig sind und welche Leistungen für Sie eher unwichtig sind.

Erst wenn er all dies mit Ihnen geklärt hat, kann er recherchieren, welcher Versicherer mit welchen Krankenversicherungstarifen den für Sie geeigneten Versicherungsschutz bereit hält. Dies ist heute ohne spezielle Analysesoftware nicht mehr zu bewältigen.

Auswahl einer privaten Krankenversicherung setzt Fachwissen voraus
Der große Vorteil der privaten Krankenversicherung ist, dass Sie sich Ihren Versicherungsschutz so zusammenstellen können, wie Sie sich das wünschen. Doch diese Art der Selbstbestimmung setzt Kenntnisse der Versicherungsbedingungen und Krankenversicherungstarife voraus, sonst sind Fehlentscheidungen vorprogrammiert. Sollten Sie über diese speziellen Kenntnisse nicht verfügen, sollten Sie sich von einem spezialisierten unabhänigen Versicherungsmakler beraten lassen.

Andreas Schiewe

"Es gibt nicht den optimalen Krankenversicherungsvertrag für alle. Denn jeder von uns hat andere Wünsche und Ansprüche, wie er im Krankheitsfall medizinisch behandelt werden möchte.

Erst wenn wir Ihre persönlichen Wünsche kennen und Sie von uns erfahren haben, welche existenziellen Basisrisiken auf jeden Fall versichert sein müssen, recherchieren wir die für Sie otimale Krankenversicherung. "

Andreas Schiewe

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Die wichtigste Frage: Warum und wozu möchten Sie sich privat krankenversichern?

Ihre Antwort spiegelt Ihre Wünsche wieder
Ihre Antwort auf diese Frage spiegelt Ihre Wünsche wieder, die Sie mit einer privaten Krankenversicherung verbinden.

Erst wenn Sie genau wissen, welche Wünsche Sie bezüglich Ihres Krankenversicherungsschutzes haben und Sie erfahren haben, welche existenziell wichtigen Leistungspunkte Sie auf jeden Fall versichern sollten, können Sie oder wir mit der Recherche nach einer für Sie idealen Krankenversicherung beginnen!

In meiner mehr als 18jährigen Beratungspraxis habe ich festgestellt, dass folgende vier Wünsche für unsere Mandanten am Wichtigsten waren:

  1. Wunsch nach bester medizinischer Behandlung im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls (lebensrettende, lebensverlängernde oder leidens- und schmerzmindernde Behandlung)
  2. Auswahl des Arztes und des Krankenhaus Ihres Vertrauens
  3. Eigenverantwortung - Unabhängigkeit von der staatlichen Versorgung
  4. Beitragsersparnis

1. Wunsch: Wunsch nach bester medizinischer Behandlung im Falle einer ernsthaften Erkrankung oder eines Unfalls

Diesen Wunsch haben wir alle. Wir möchten uns im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls bestmöglich behandeln lassen und die Fortschritte der Medizin für unsere Genesung nutzen. Vielleicht kennen Sie jemanden aus Ihrem Verwandten oder Freundeskreis, der schon einmal an Krebs erkrankte, einen Schlaganfall oder Herzinfarkt erlitt oder gar einen schweren Unfall.

Wenn ja, werden Sie sicherlich von ihm oder einen Angehörigen erfahren haben, was in dieser Phase für den Schwerkranken das Wichtigste war. Fast alle, die ich gesprochen habe, sagten mir, dass Sie um jeden Preis gesund werden wollten und sich in ihrer prekären Situation nicht irgendeinem beliebigen Arzt, der noch unerfahren ist, aussetzen möchten. Nein, alle Befragten wollten unbedingt das Know-how eines Experten, einer Koryphäe auf dem jeweiligen medizinischen Fachgebiet nutzen. Sie wollten schlichtweg überleben und in möglichst kurzer Zeit wieder am normalen Leben teilnehmen. Einzig und allein ihre Gesundung stand jetzt im Vordergrund Ihres Lebens.

Ärztliche Kunst ist knappes Gut
Es gibt heute in jedem Fachgebiet eine Gruppe von Ärzten, die an den Grenzen des heute Machbaren arbeiten. Doch dieses knappe Gut an ärztlicher Kunst, deren Inanspruchnahme die Heilungschancen eines Schwerkranken in vielen Fällen drastisch erhöht, ist nicht beliebig vermehrbar. Es ist ein knappes Gut, das zu keinem Zeitpunkt all jenen zur Verfügung steht, die diese Leistungen eventuell heute dringend benötigen.

Zugang zur "Spitzenmedizin" wird über Honorar geregelt
Der Zugang zu diesen ärztlichen Spitzen-Leistungen wird über die Höhe des Honorars geregelt. Diese hoch spezialisierten Ärzte werden oftmals nur zu einem Honorar tätig, dessen Abrechnungssatz weit über den Höchstsatz der Gebührenverordnung (3,5-facher Satz) liegt. Aufgabe einer privaten Krankenversicherung sollte es sein, Ihnen den Zugang zu der dahinterstehenden Hightech-Medizin zu ermöglichen.

Minimum: Kostenerstattung bis zum Höchstsatz der Gebührenverordnung für Ärzte und Zahnärzte
Ihre private Krankenversicherung sollte mindestens eine Übernahme von Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (3,5-facher Satz) vorsehen.

Empfehlenswert: Kostenerstattung auch über den Höchstsatz der Gebührenverordnung für Ärzte und Zahnärzte hinaus
Besonders zu empfehlen sind Tarife, die keine Begrenzung der Arzthonorare vorsehen, da wie oben aufgeführt einige Koryphäen in der Ärzteschaft nur zu Arzthonoraren tätig werden, die außerhalb der Gebührenverordnung von Ärzten und Zahnärzten liegen.

Doch wie ist die gängige Praxis?

Viele der uns vorgelegten Krankenversicherungen sehen nur eine Erstattung der Arztleistungen bis zu den Regelhöchstsatz (2,3-fachen Satz) vor. Gerade bei schwerwiegenden Erkrankungen verbleiben dem Patienten erhebliche Restkosten, da die behandelnden Ärzte aufgrund des Schwierigkeitsgrades und des zeitlichen Mehraufwandes für die Behandlung in der Regel zum Höchstsatz (3,5-fachen Satz) liquidieren. Von einer privaten Krankenversicherung, die lediglich bis zum Regelhöchstsatz leistet, ist dringend abzuraten.

2. Wunsch: Auswahl des Arztes und des Krankenhauses Ihres Vertrauens

Selbst schon bei einfachen Beschwerden lassen wir nur von einem Arzt behandeln, dem wir vertrauen. Kaum jemand wäre beispielsweise bereit, sich von einem Zahnarzt behandeln zu lassen, dem er nicht vertraut.

Deshalb ist es nicht verwunderlich, das wir vor allem im Falle einer ernsthaften Erkrankung größten Wert darauf legen, uns nur von einem Arzt behandeln und operieren zu lassen, von dessen Fachkompetenz und moralischer Integrität wir überzeugt sind.

Diesen an sich selbstverständlichen Wunsch nach freier Wahl des Arztes und des Krankenhauses erfüllen leider viele Krankenversicherungen nicht oder nur eingeschränkt.

Einschränkung der freien Arzt- und Krankenhauswahl
Durch Regelungen in den Versicherungsbedingungen wie das Primärarztprinzip, Hausarztprinzip oder die Nichtmitversicherung von Heilbehandlungen in sogenannten gemischten Anstalten wird gerade der Wunsch nach freier Arzt- und Krankhauswahl oftmals im Keim erstickt!

Gemischte Anstalten
Besondere Vorsicht ist geboten bei Regelungen, die keine Leistungen in so genannten gemischten Anstalten vorsehen. Viele Krankenhäuser sind gemischte Anstalten, ohne dass dies dem Versicherten bewusst ist. Begibt er sich dort gutgläubig in Behandlung, ist der Krankenversicherer oft leistungsfrei!

3. Wunsch: Unabhängigkeit von der staatlichen Versorgung

Gerade selbstbestimmte und erfolgreiche Menschen schätzen es, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Für sie ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Sie auch Ihren Krankenversicherungsschutz eigenverantwortlich entsprechend ihren persönlichen Bedürfnissen gestalten. Denn Sie wissen genau, wie Sie im Falle einer Erkrankung medizinisch behandelt werden möchten.

Auf die gesetzliche Krankenversicherung wollen sie sich nicht verlassen. Sie ist ihnen zu instabil und zu stark den Wirren der politischen Willkür ausgesetzt. Die ständigen Beitragssteigerungen und ständigen Leistungskürzungen sind für sie nicht hinnehmbar. Sie fühlen sich als Marionette im Kassensystem.

Die private Krankenversicherung ist für sie das geeignete Instrument, größtmöglichen Einfluss darauf zu nehmen, wie sie medizinisch behandelt werden möchten, um ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit schnelltsmöglich wieder herzustellen, während Sie gleichzeitig ihre Krankheitskosten planbar und kalkulierbar zu machen. Denn sie wissen, dass die vertraglich garantierten Leistungen für sie ein Leben lang gelten.

Lebenslange Leistungsgarantie in der privaten Krankenversicherung sorgt für Planungssicherheit
Ein privater Krankenversicherer kann die vertraglich garantieren Leistungen nicht mehr kürzen. Versicherte haben eine lebenslange Leistungsgarantie im Umfang ihres Versicherungsvertrages. Für selbstbestimmte Menschen ist dies ein hervorragendes Instrument, um ihre Krankheitskosten langfristig planbar zu machen.

4. Wunsch: Beiträge sparen

Vor allem Selbständige und Freiberufler wünschen sich zu Anfang ihres Existenzaufbaus preiswerten privaten Krankenversicherungsschutz.

Zugunsten einer geringen Prämie verzichten viele - oft ohne es zu wissen - auf elementar wichtige Absicherungen wie:

  • Erstattung der Kosten bis zu den Höchstsätzen der Gebührenverordnung für Ärzte und Zahnärzte
  • Erstattung von Kosten, die aufgrund einer Honorarberatung entstehen
  • freie Arzt- und Krankenhauswahl (Primärarztprinzip, Hausarztprinzip)
  • Mitversicherung von Behandlungskosten in gemischten Anstalten
  • keine oder nur sehr eingeschränkte Leistungen bei Logopädie, Ergotherapie, Psychotherapien
  • Hilfsmittel
  • Heilmittel (nur sehr begrenzt versichert)
  • künstliche Ernährung
  • Transportmittel

Private Krankenversicherung sollte kein Kostensparmodell sein und muss Elementarrisiken lückenlos abdecken.
Von Einsteigertarifen, die elementare Existenzrisiken nicht erfassen, ist dringend abzuraten. Die enthaltenen Deckungslücken werden vielen erstmals bei Eintitt einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls bewusst und sind dann oft für den Betroffenen und seine Famile existenzvernichtend.

Für den Fall, dass Sie den Beitrag niedrig halten möchten, ist es besser, einen Krankenversicherungsschutz zu wählen, der Exitenzrisiken lückenlos abdeckt, aber eine höhere Selbstbeteiligung vorsieht. Die Selbstbeteiligung ist für Sie finanziell kalkulierbar, nicht jedoch gravierende Lücken im Versicherungsschutz.

"Lieber Leser, obige Ausführungen, sind nur Teilaspekte, die bei der Auswahl einer für Sie geeigneten privaten Krankenversicherung zu berücksichtigen sind. Tun Sie sich selbst den Gefallen und versichern Sie sich nur zu guten Versicherungsbedingungen und lassen Sie sich nicht von den bunten Werbeaussagen und Hochglanzbroschüren der Versicherer verleiten, kritiklos irgendeinen Krankenversicherungsvertrag abzuschließen, nur weil er auf den ersten Blick als günstig erscheint.

Bedenken Sie bitte, dass es sich bei einer Krankenversicherung um einen Versicherungsvertrag handelt, der Sie ein Leben lang begleitet und Ihnen auch im hohen Alter Schutz vor hohen Krankheitskosten bieten muss.

Einzig und allein die Versicherungs- und Tarifbestimmungen bestimmen im Leistungsfall, welche Leistungen Sie erhalten oder auch nicht erhalten. Prüfen Sie bitte genau den Leistungsumfang Ihrer Krankenversicherung im Hinblick auf die oben beschriebenen Elementarrisiken.

Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, freuen wir uns über eine Nachricht von Ihnen, entweder per Email oder per Telefon".

Herzliche Grüße aus Cremlingen

Andreas Schiewe

Financial Planner (Hochschule für Bankwirtschaft)
Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
Versicherungskaufmann (IHK)

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