Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte

die Top-Tarife für Zahnärzte und Zahnmediziner

 

Wenn Sie Zahnarzt, Kieferorthopäde oder Kieferchirurg sind und eine private Berufsunfähigkeitsversicherung suchen, die die Besonderheiten Ihres Berufes berücksichtigt, dann sind Sie hier richtig.

 

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Versorgungswerk leistet erst bei 100%iger Berufsunfähigkeit

Als Zahnarzt, Kieferorthopäde oder Kieferchirurg sind Sie dem Grunde nach über Ihr berufsständisches Versorgungswerk gegen Berufsunfähigkeit versichert.

Hierbei wird in der Satzung des jeweiligen Versorgungswerkes geregelt, unter welchen Voraussetzungen Berufsunfähigkeit vorliegt und Sie eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten.

 

Beispiel einer Satzung

Ein Mitglied ist berufsunfähig, wenn seine Fähigkeiten zur Ausübung jedweder ärztlicher Tätigkeit zur Einkommenserzielung, bei der die ärztliche Aus- und Weiterbildung ganz oder teilweise verwandt werden kann (Berufsunfähigkeit), infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte vollständig entfallen. Dabei ist nicht zu berücksichtigen, ob die Berufsunfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt umgesetzt werden kann."

 

Leistungsvoraussetzungen

  • Das Versorgungswerk leistet nur bei vollständigem Verlust der Berufsunfähigkeit, das heißt bei 100%iger Berufsunfähigkeit.
  • Es muss 100%ige Berufsunfähigkeit in allen erdenklichen Tätigkeitsfeldern eines Arztes bestehen.
  • Zudem ist meist Voraussetzung, dass der Zahnmediziner seine Zulassung zurückgibt.

 

Exkurs: Keine Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk bei weiterem Zahnarzt-Praxisbetrieb
Das Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 12.02.2009, AZ: LB 7/08 entschieden:
Wer als Zahnarzt bei gesundheitlichen Problemen einen Vertreter in der eigenen Praxis beschäftigt, der im Namen des erkrankten Zahnarztes weiter Rechnungen stellt, hat keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente.

Nach dem Urteil des Gerichtes ist es zwingende Voraussetzung für die Rente aus dem Versorgungswerk, dass der Zahnarzt seine Zahnarztpraxis komplett aufgibt. Wer jedoch, wie im entschiedenen Fall, seine Praxis weiter offen hält, hat seinen Beruf in rechtlicher Hinsicht nicht aufgegeben und hat keinen Anspruch auf die satzungsgemäße Berufsunfähigkeitsrente.


 

Nur die wenigsten Mitglieder können all diese Leistungsvoraussetzungen bei der Geltendmachung einer Berufsunfähigkeit gegenüber ihrem Versorgungswerk erfüllen.

Die Rückgabe der Zulassung ist aufgrund finanzieller Verpflichtungen aus der Zahnarztpraxis oftmals wirtschaftlich nicht möglich.

Verweisungsrecht geht sehr weit

Das Versorgungswerk prüft im Rahmen des Verweisungsrechts, ob der Zahnarzt in seinem bisherigen Umfeld als Zahnarzt arbeiten kann. Das heißt, die gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen so gravierend sein, dass er mit seiner zahnärztlichen Ausbildung weder als Gutachter, als Lehrer in der Berufsschule, als Autor bei Fachverlagen, noch in der Pharmaindustrie, noch im öffentlichen Gesundheitsdienst oder einer sonstigen Beratungs- und Verwaltungstätigkeit tätig sein kann.

Erst wenn der Zahnarzt oder Zahnmediziner alle diese "artverwandten Tätigkeiten", in denen er seine zahnärztliche Ausbildung verwenden kann, ebenfalls nicht ausüben kann, kann er bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen berufsunfähig sein.

Zahnärzte und Zahnmediziner benötigen den Schutz einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Da ein Zahnarzt trotz Berufsunfähigkeit in vielen Fällen keine Berufsunfähigkeitsleistung von seinem Versorgungswerk erhält, ist es für ihn besonders wichtig, seine Arbeitskraft über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zu versichern.

 

Drei typische Grundfälle, die über eine Berufsunfähigkeitsversicherung versichert sein sollten:

Fall 1

Ein Zahnarzt, der aufgrund eines erlittenen Unfalls die Beweglichkeit seines rechten Daumens einbüßt und deshalb seinen Beruf als Zahnarzt nicht mehr ausüben kann, weil er zumindest zu 50% berufsunfähig ist, sollte die volle Berufsunfähigkeitsrente erhalten.


Fall 2

Wenn ein Zahnarzt aufgrund orthopädischer Beschwerden zumindest zu 50% berufsunfähig wird und seine bisherige ärztliche Tätigkeit im Rahmen seiner verbliebenen gesundheitlichen Maßnahmen fortführt, sollte er die volle Berufsunfähigkeitsrente erhalten.

Fall 3

Der Berufsunfähigkeitsversicherer sollte auch die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente erbringen, wenn zum Beispiel ein Kieferchirurg aufgrund einer Handverletzung zu mehr als 50% berufsunfähig ist und deshalb nicht mehr operieren kann, er aber eine gutachterliche Tätigkeit ausübt, bei der er die Hälfte seines bisherigen Einkommens erwirtschaftet.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte und Zahnmediziner - auf welche Bedingungen und Klauseln Sie achten sollten

Auf welche Bedingungen und Klauseln Sie achten sollten ist auf der Webseite "Berufsunfähigkeitsversicherung Ärzte" erläutert:

» Berufsunfähigkeitsversicherung Ärzte

Welche Krankheitsbilder bei Zahnärzten und Zahnmedizinern zu einer Berufsunfähigkeit führen

Besonders häufig führen bei Zahnmedizinern Erkrankungen

  • der Wirbelsäule,
  • des Herzens,
  • der Haut (Handekzeme und Allergien),
  • Krebserkrankung
  • und psychische Erkrankungen

zu einer Berufsunfähigkeit.

 

Psychische Erkrankungen und Stress nehmen zu

Vor allem psychische Erkrankungen nehmen ständig zu. Nach einer Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte aus 2001 führen ständig unbewältigte Überforderungen bei Zahnmedizinern zum Krankheitsbild des Burn-Out-Syndroms, was gekennzeichnet ist durch emotionale Erschöpfung und Leistungseinbruch.

Und gerade leistungsorientierte Menschen, zu denen unstreitig Zahnärzte und Zahnmediziner gehören, sind hiervon besonders betroffen. So gehört mittlerweile für viele Zahnmediziner der Stress zu den unangenehmsten Seiten des Zahnarztberufes.

 

Dermatosen gelten ebenfalls als großes Berufsrisiko

Auch Dermatosen und Allergien verursacht durch Materialien in Handschuhen stellen für Zahnmediziner ein großes Berufsunfähigkeitsrisiko dar. Nur durch Prävention konnte die Anzahl der Fälle in den letzten Jahren eingedämmt werden.

Besonderheiten Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten der Zahnmedizin

Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite:

» siehe Berufsunfähigkeitsversicherung Studenten

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