Berufsunfähigkeitsversicherung Studenten

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Worauf Studenten beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten

Was ist während der Studienzeit versichert?

Es sollte entweder die ausgeübte Tätigkeit als Student versichert sein oder der mit der mit dem Studium angestrebte Beruf.

Zudem sollten Sie darauf achten, dass der Versicherer im Kleingedruckten auf die abstrakte Verweisung verzichtet (Erläuterung siehe unten).

Achtung: Einige Versicherer hebeln den von Ihnen werbewirksam herausgestellten Verzicht auf die abstrakte Verweisung für Studenten wieder aus oder bieten über spezielle "Studentenklauseln" faktisch nur eine Erwerbsunfähigkeitsabsicherung an.

Oft findet sich zudem in den Versicherungsbedingungen keine Regelung darüber, welche Tätigkeit während des Studiums versichert sein soll. Damit ist im Leistungsfall offen, ob die ausgeübte Tätigkeit als Student versichert ist, der mit dem Studium angestrebte Beruf oder das mit Abschluss des Studienganges verbundene Berufsbild. Dies kann zu unnötigem Streitpotential im Leistungsfall führen.

 

Was gilt als versichert, wenn der Student sein Studium abbricht

In diesem Fall sollte sich Ihr Berufsunfähigkeitsschutz unverändert fortsetzen.

Achten Sie unbedingt darauf, dass die dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen nicht einen Wegfall des Versicherungsschutzes für den Fall der Berufsunfähigkeit vorsehen und stattdessen nur noch die Erwerbsunfähigkeit als versichert gilt. Faktisch wird mit solch einer Klausel die Berufsunfähigkeitsversicherung in eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung umgewandelt.

 

Wandelt sich die Berufsunfähigkeitsabsicherung für Studenten bei erstmaliger Berufsaufnahme automatisch in eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung um?

Der Berufsunfähigkeitsschutz sollte sich, gleichgültig, welche Tätigkeit der Versicherte nach dem Studium ausübt, uneingeschränkt fortsetzen. Es sollte insbesondere zu keiner Vertragsanpassung oder Vertragsänderung kommen, wenn die versicherte Person nach dem Studium einen Beruf aufnimmt, der nicht dem Berufsbild des Studienabschlusses entspricht.

Achten Sie zudem darauf, dass keine Meldepflichten bestehen, so dass bei Versicherern die mit speziellen Studentenklauseln arbeiten, diese Klausel automatisch mit Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit entfällt.

Bei der ein oder anderen Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten erfolgt zwar ein Übergang in eine "normale Berufsunfähigkeitsversicherung", aber der Versicherer bietet für bestimmte neu aufgenommene Berufe nur eingeschränkten Versicherungsschutz - zum Beispiel mit dem Recht, den Versicherten im Leistungsfall abstrakt verweisen zu dürfen. Für die neue ausgeübte Tätigkeit erhält die versicherte Person also minderwertigeren Versicherungsschutz.

 

Wie hoch sollte die versicherbare Rente während des Studiums sein?

Einige Versicherer bieten für Studenten nur monatliche Berufsunfähigkeitsrenten bis maximal 1.000 Euro an. Dies ist definitiv zu wenig, denn ein Berufsunfähiger muss von seiner Berufsunfähigkeitsrente nicht nur seinen Lebensunterhalt bestreiten, sondern von dieser Rente auch Beiträge für seine Altersversorgung entnehmen und sich gesetzlich oder privat krankenversichern.

Nach Möglichkeit sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsrente von monatlich 2.000 Euro versichern. Diese Absicherungshöhe entspricht auch eher Ihrem angestrebten Lebensstandard als Akademiker nach dem Studium.

 

Gibt es Nachversicherungsgarantien?

Wer aus finanziellen Gründen während des Studiums nur eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von beispielsweise 1.000 Euro abschließen kann, sollte bei Vertragsabschluss auf sehr gute Ausbau- und  Nachversicherungsgarantien achten. Diese gewährleisten, dass der Versicherte nach Abschluss seines Studiums und Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit seine Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen kann. Es sollte eine Erhöhung auf eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von mindestens 2.000 Euro möglich sein.


Exkurs: Verzicht auf abstrakte Verweisung
Der Verzicht auf die so genannte abstrakte Verweisung ist eine der wichtigsten Klauseln überhaupt. Bei Vorliegen dieser Klausel verzichtet der Versicherer darauf, den Versicherten, der in seinem zuvor ausgeübten Beruf berufsunfähig wird, auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, die er aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben könnte und die seiner Lebensstellung entspricht. Das Tückische an dieser Verweisungsklausel ist, dass es diesen Vergleichsberuf nur theoretisch geben muss. Erst der Verzicht auf die abstrakte Verweisung macht eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu einer echten Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sollten keine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne diesen Verweisungsverzicht abschließen!

 

Berufsunfähigkeitsversicherung für Medizinstudenten

Falls Sie ein Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin oder Veterinärmedizin absolvieren, sollte Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung auch schon die Besonderheiten und Lebensphasen des mit Ihrem Studium angestrebten Zielberufes als Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt umfassen.

Dies ist deshalb wichtig, weil sich bei dem ein oder anderen Medizinstudenten schön während des Studium erste gesundheitliche Beeinträchtigungen einstellen können  und er deshalb später seine abgeschlossen Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen wechseln kann.

Wichtige Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung von Ärzten erhalten Sie unter folgendem Link:

» Berufsunfähigkeitsversicherung Ärzte

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  • Diplom für Freie Bildende Kunst
  • Diplom für Grenzüberschreitende deutsch-französische Studien
  • Diplom für Visuelle Kommunikation
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  • Diplom in audiovisuellen Medien
  • Diplom in Gesang
  • Diplom in Lebensmittelchemie
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  • Diplom Volkswirt
  • Diplom-Agrarbiologe
  • Diplom-Agrarökonom
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